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Datenschutz06. August 2026·5 Min. Lesezeit

AV-Vertrag einfach erklärt: Wann Sie eine Auftragsverarbeitung brauchen

Was ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist, wann Sie ihn brauchen und worauf Sie bei Dienstleistern achten sollten.

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AV-Vertrag oder AVV. Was hinter dem Begriff steckt und wann Sie ihn brauchen, erklärt dieser Überblick.

Was ist ein AV-Vertrag?

Ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, wie ein Dienstleister mit den personenbezogenen Daten umgeht, die er für Sie verarbeitet. Sie bleiben verantwortlich, der Dienstleister handelt weisungsgebunden. Der Vertrag legt Zweck, Dauer, Art der Daten sowie technische und organisatorische Maßnahmen fest.

Wann brauchen Sie einen AV-Vertrag?

Immer dann, wenn ein externer Anbieter in Ihrem Auftrag mit personenbezogenen Daten arbeitet. Typische Beispiele:

  • Cloud- und Hosting-Anbieter
  • Newsletter- und E-Mail-Dienste
  • Software, mit der Sie Kundendokumente einsammeln oder verwalten
  • Externe Buchhaltung oder Lohnabrechnung

Worauf Sie achten sollten

  • Der Anbieter stellt einen fertigen AV-Vertrag bereit
  • Hosting in Deutschland oder zumindest der EU
  • Klare technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Verschlüsselung
  • Nachvollziehbares Lösch- und Aufbewahrungskonzept

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