SCHUFA-Auskunft für Vermieter: Was Sie verlangen dürfen
Wann Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen dürfen, welche Form zulässig ist und wie Sie Bonitätsnachweise datensparsam einsammeln.
Bei der Wohnungsvergabe wollen Vermieter wissen, ob ein Interessent zuverlässig zahlt. Die SCHUFA-Auskunft ist dafür ein gängiges Mittel. Doch nicht alles ist zu jedem Zeitpunkt erlaubt. Dieser Überblick zeigt, was gilt.
Wann darf eine SCHUFA-Auskunft verlangt werden?
Detaillierte Bonitätsnachweise wie die SCHUFA werden üblicherweise erst dann angefordert, wenn ein Interessent tatsächlich in die engere Wahl kommt. So bleibt die Datenerhebung verhältnismäßig. Für die reine Besichtigung ist sie in der Regel nicht erforderlich.
Welche Form ist zulässig?
- Die für Vermieter gedachte SCHUFA-Bonitätsauskunft, nicht die vollständige Selbstauskunft mit allen Details
- Ein aktueller Nachweis, üblicherweise nicht älter als drei Monate
- Vorlage durch den Interessenten selbst, nicht Abfrage durch den Vermieter
Datensparsamkeit als Leitlinie
Fragen Sie nur ab, was Sie für die Entscheidung wirklich brauchen, und löschen Sie die Unterlagen der abgelehnten Bewerber wieder. Das schützt die Interessenten und Sie selbst vor unnötigen Risiken.
Bonitätsnachweise sauber einsammeln
Mit einem strukturierten Upload-Link bekommt jeder Interessent dieselbe klare Liste und lädt Selbstauskunft, Gehaltsnachweis und SCHUFA sicher hoch. Nach der Vergabe sorgt ein Löschkonzept dafür, dass die Daten der übrigen Bewerber nicht länger gespeichert bleiben als nötig. Genau das bietet fordera, DSGVO-first und gehostet in Deutschland.
Selbstauskunft, Gehaltsnachweis und SCHUFA vom Interessenten.